- Bagatellmengen
- Teilmengen von Leistungspositionen, z. B. Wandöffnungen bei Mauerarbeiten, die nach VOB/C aus Gründen der Abrechnungsvereinfachung sowohl bei der Ermittlung der Vordersätze als auch bei der Mengenermittlung zur Abrechnung übermessen und nicht in Abzug gebracht werden.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens . 2015.